Der Mainzer Verwaltungsentwurf für 2027 enthält weitere Steueranhebungen. Vorgesehen ist, den Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 auf 470 Prozentpunkte anzuheben.

Grundsteuer ebenfalls Teil des Pakets

Bei der Grundsteuer B plant die Verwaltung eine Erhöhung um 120 Prozentpunkte. Damit würden nach dem Entwurf für Wohngrundstücke 600 Prozentpunkte und für Nicht-Wohngrundstücke sowie unbebaute Grundstücke 840 Prozentpunkte gelten.

Vorschläge noch nicht endgültig beschlossen

Die Stadt begründet die Planungen mit der angespannten kommunalen Finanzlage und Vorgaben der Kommunalaufsicht. Die genannten Sätze sind Bestandteil des Verwaltungsentwurfs; die endgültigen Entscheidungen liegen bei den zuständigen politischen Gremien.

Quelle: Landeshauptstadt Mainz, 2. September 2026 – Originalquelle