Der Mainzer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 9. September die Wahl der beziehungsweise des zweiten hauptamtlichen Beigeordneten durchgeführt. Nach Vorstellung und Befragung wurde die Wahl mehrheitlich entschieden.

Beigeordnete gehören zur Verwaltungsspitze

Hauptamtliche Beigeordnete übernehmen in Kommunen Geschäftsbereiche der Verwaltung. Die konkrete Ressortverteilung bestimmt, für welche Themenfelder ein Dezernat verantwortlich ist.

Wahl durch den Stadtrat

Die Besetzung solcher kommunalen Spitzenämter erfolgt nach den geltenden kommunalrechtlichen Verfahren. Das Ratsinformationssystem dokumentiert Tagesordnung und Abstimmungsergebnis öffentlich.

Quelle: Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Mainz, 9. September 2026 – Originalquelle