Der Landkreis Mainz-Bingen hat einen Entwurf für die erste Nachtragshaushaltssatzung 2026 mit Nachtragshaushaltsplan erstellt. Die Unterlagen wurden am 7. September dem Kreisausschuss und allen Kreistagsmitgliedern zugeleitet.

Einwohner können Entwurf einsehen

Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 8. September bleibt der Entwurf bis zur Beschlussfassung zugänglich. Der Landkreis nennt als Einsichtsfrist den 2. Oktober 2026.

Nachtrag bildet Veränderungen ab

Ein Nachtragshaushalt dient dazu, wesentliche Veränderungen gegenüber einem bereits beschlossenen Haushalt abzubilden. Die endgültige politische Behandlung erfolgt in den zuständigen Kreisgremien.

Quelle: Landkreis Mainz-Bingen, September 2026 – Originalquelle