Der Mainzer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 9. September die Wahl der beziehungsweise des zweiten hauptamtlichen Beigeordneten durchgeführt. Nach Vorstellung und Befragung wurde die Wahl mehrheitlich entschieden.
Beigeordnete gehören zur Verwaltungsspitze
Hauptamtliche Beigeordnete übernehmen in Kommunen Geschäftsbereiche der Verwaltung. Die konkrete Ressortverteilung bestimmt, für welche Themenfelder ein Dezernat verantwortlich ist.
Wahl durch den Stadtrat
Die Besetzung solcher kommunalen Spitzenämter erfolgt nach den geltenden kommunalrechtlichen Verfahren. Das Ratsinformationssystem dokumentiert Tagesordnung und Abstimmungsergebnis öffentlich.
