Der Mainzer Stadtrat hat einer Grundstücksangelegenheit zugunsten des Vereins für Körper- und Mehrfachbehinderte Mainz e.V. einstimmig zugestimmt. Gegenstand war eine Ergänzung zur Bestellung eines Erbbaurechts.

Erbbaurecht als kommunales Instrument

Über Erbbaurechte können Grundstücke langfristig zur Nutzung überlassen werden, ohne das Eigentum am Grundstück vollständig zu übertragen.

Grundstücksentscheidungen im Rat

Je nach Bedeutung und finanzieller Größenordnung werden kommunale Grundstücksangelegenheiten vom Stadtrat behandelt. Das öffentliche Ratsinformationssystem dokumentiert den Beschluss.

Quelle: Ratsinformationssystem der Landeshauptstadt Mainz, 9. September 2026 – Originalquelle